DE · EStDV 1955
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Contents
- Art. 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
- - Zu § 3 des Gesetzes
- Art. 4 Steuerfreie Einnahmen
- - Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes
- Art. 6 Eröffnung, Erwerb, Aufgabe und Veräußerung eines Betriebs
- Art. 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
- Art. 8b Wirtschaftsjahr
- Art. 8c Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten
- Art. 9a Anschaffung, Herstellung
- Art. 10 Absetzung für Abnutzung im Fall des § 4 Abs. 3 des Gesetzes
- Art. 11c Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
- Art. 11d Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat
- - Zu § 7b des Gesetzes
- Art. 15 Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- - Zu § 10 des Gesetzes
- Art. 29 Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen
- Art. 30 Nachversteuerung bei Versicherungsverträgen
- - Zu § 10b des Gesetzes
- Art. 48 (weggefallen)
- Art. 49 (weggefallen)
- Art. 50 Zuwendungsbestätigung
- - Zu § 13 des Gesetzes
- Art. 51 Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
- Art. 52 Mitteilungspflichten bei Beihilfen aus öffentlichen Mitteln
- - Zu § 17 des Gesetzes
- Art. 53 Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
- Art. 54 Übersendung von Urkunden durch die Notare
- - Zu § 22 des Gesetzes
- Art. 55 Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen
- - Zu § 25 des Gesetzes
- Art. 56 Steuererklärungspflicht
- Art. 60 Unterlagen zur Steuererklärung
- - Zu den §§ 26a und 26b des Gesetzes
- Art. 61 Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes
- Art. 62d Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten
- - Zu § 33 des Gesetzes
- Art. 64 Nachweis von Krankheitskosten und der Voraussetzungen der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
- - Zu § 33b des Gesetzes
- Art. 65 Nachweis der Behinderung und des Pflegegrads
- - Zu § 34b des Gesetzes
- Art. 68 Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk
- - Zu § 34c des Gesetzes
- Art. 68a Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten
- Art. 68b Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und Steuern
- - Zu § 46 des Gesetzes
- Art. 70 Ausgleich von Härten in bestimmten Fällen
- - Zu § 50a des Gesetzes
- Art. 73a Begriffsbestimmungen
- Art. 73c Zeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes
- Art. 73d Aufzeichnungen, Aufbewahrungspflichten, Steueraufsicht
- Art. 73e Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 und 7 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)
- Art. 73f Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes
- Art. 73g Haftungsbescheid
- - Zu § 51 des Gesetzes
- Art. 81 Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- Art. 82a Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden
- Art. 82b Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
- Art. 82f Bewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge
- Art. 82g Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen
- Art. 82i Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern
- - Schlussvorschriften
- Art. 84 Anwendungsvorschriften