KTFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“
KTFG Art. 11Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
KTFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“
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