DE · EinwV
Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Contents
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 Anforderungen an anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung
- Art. 3 Allgemeine Anforderungen
- Art. 4 Anforderungen an ein nutzerfreundliches Verfahren
- Art. 5 Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung
- Art. 6 Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren
- Art. 7 Anforderungen an Technologien und Konfigurationen für das Zusammenwirken mit Anbietern von digitalen Diensten und mit Abruf- und Darstellungssoftware
- Teil 3 Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung
- Art. 8 Zuständige Stelle
- Art. 9 Informationsaustausch mit zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder
- Art. 10 Anerkennungsvoraussetzungen
- Art. 11 Antragstellung
- Art. 12 Sicherheitskonzept
- Art. 13 Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung
- Art. 14 Anzeige von Änderungen
- Art. 15 Meldung von Beschwerden
- Art. 16 Widerruf der Anerkennung
- Teil 4 Technische und organisatorische Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten und Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware
- Art. 17 Maßnahmen durch Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware
- Art. 18 Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung
- Art. 19 Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Berücksichtigung der Einstellungen der Endnutzer
- Art. 20 Maßnahmen zur Neutralität