DE · EdlStFAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin
Contents
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- Art. 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- Art. 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- Art. 7 Zeitpunkt
- Art. 8 Inhalt
- Art. 9 Prüfungsbereich
- Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- Art. 10 Zeitpunkt
- Art. 11 Inhalt
- Art. 12 Prüfungsbereiche
- Art. 13 Prüfungsbereich „Anfertigen einer Fasserarbeit“
- Art. 14 Prüfungsbereich „Technologie“
- Art. 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Art. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildungen
- Art. 18 Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten