DiGAV Art. 11bStudien zum Nachweis des Erhalts der Erwerbsfähigkeit
Abschnitt 3 Anforderungen an den Nachweis positiver Versorgungseffekte
Für den Nachweis des Erhalts der Erwerbsfähigkeit gelten die Regelungen der §§ 9 bis 11 und 13 bis 15 entsprechend.