DEV 2020 Art. 13Zuständige Behörde
Abschnitt 5 Sanktionen und Inkrafttreten
Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Umweltbundesamt.
Abschnitt 5 Sanktionen und Inkrafttreten
Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Umweltbundesamt.