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BVAÜWidVertrAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen von Beschäftigten des Bundesverwaltungsgerichts und Bundespatentgerichts in Angelegenheiten der Besoldung, des Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts sowie von Beschäftigten des Bundesfinanzhofs in Angelegenheiten des Umzugskostenrechts

BVAÜWidVertrAnO Art. 3Übergangsregelung

In forceOfficial text

(1) § 1 ist auch auf Widersprüche gegen Maßnahmen anzuwenden, die das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vor dem 1. Juni 2017 getroffen hat.

(2) § 2 ist auch anzuwenden, wenn der Widerspruchsbescheid vor dem 1. Juni 2017 vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen erlassen worden ist.