BRiNV · Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
BRiNV Art. 9Richter des Bundesverfassungsgerichts
Diese Verordnung gilt nicht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
BRiNV · Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
Diese Verordnung gilt nicht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts.