BRHWidVertAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesrechnungshofs in Angelegenheiten der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen BRHWidVertAnO Art. 4Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft. ← Previous · Art. 3 Contents