BMWSBBVAWidVertrAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts auf das Bundesverwaltungsamt BMWSBBVAWidVertrAnO Art. 4Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. August 2022 in Kraft. ← Previous · Art. 3 Contents