BMinG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
BMinG Art. 8
Ein Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung findet nicht statt.
BMinG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Ein Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung findet nicht statt.