BKV · Berufskrankheiten-Verordnung
BKV Art. 7Aufgaben
Abschnitt 2 Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (Sachverständigenbeirat) ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Bundesministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt.