BITV 2.0 · Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz BITV 2.0 Art. 10Folgenabschätzung In forceOfficial text Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. ← Previous · Art. 9 Contents