DE · BioSt-NachV
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
Contents
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 Nachhaltigkeitsanforderungen
- Art. 3 Anforderungen für die Vergütung
- Art. 4 Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
- Art. 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
- Art. 6 Treibhausgaseinsparung
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 7 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung
- Art. 8 Weitere Nachweise
- Art. 9 Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde
- Abschnitt 2 Nachhaltigkeitsnachweise
- Art. 10 Anerkannte Nachweise
- Art. 11 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
- Art. 12 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- Art. 13 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- Art. 14 Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
- Art. 15 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
- Art. 16 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
- Art. 17 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
- Art. 18 Nachhaltigkeits-Teilnachweise
- Art. 19 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
- Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
- Art. 20 Anerkannte Zertifikate
- Art. 21 Ausstellung von Zertifikaten
- Art. 22 Inhalt der Zertifikate
- Art. 23 Folgen fehlender Angaben
- Art. 24 Gültigkeit der Zertifikate
- Art. 25 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
- Art. 26 Weitere anerkannte Zertifikate
- Unterabschnitt 1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- Art. 27 Anerkannte Zertifizierungsstellen
- Art. 28 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- Art. 29 Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- Art. 30 Inhalt der Anerkennung
- Art. 31 Erlöschen der Anerkennung
- Art. 32 Widerruf der Anerkennung
- Unterabschnitt 2 Aufgaben der Zertifizierungsstellen
- Art. 33 Führen von Verzeichnissen
- Art. 34 Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
- Art. 35 Kontrolle des Anbaus
- Art. 36 Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
- Art. 37 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
- Art. 38 Weitere Berichte und Mitteilungen
- Art. 39 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
- Unterabschnitt 3 Überwachung von Zertifizierungsstellen
- Art. 40 Kontrollen und Maßnahmen
- Unterabschnitt 4 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
- Art. 41 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
- Art. 42 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
- Unterabschnitt 5 Vorläufige Anerkennung
- Art. 43 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- Teil 4 Zentrales Register
- Art. 44 Register Biostrom
- Art. 45 Datenabgleich
- Art. 46 Maßnahmen der zuständigen Behörde
- Teil 5 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
- Art. 47 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
- Art. 48 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
- Art. 49 Datenübermittlung
- Art. 50 Zuständigkeit
- Art. 51 Verfahren vor der zuständigen Behörde
- Art. 52 Muster und Vordrucke
- Art. 53 Informationsaustausch
- Teil 6 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 54 Ordnungswidrigkeiten
- Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Art. 55 Übergangsbestimmung