DE · 44. BImSchV
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Bezugssauerstoffgehalt
- Art. 4 Aggregationsregeln
- Art. 5 Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage
- Art. 6 Registrierung von Feuerungsanlagen
- Art. 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers
- Art. 8 An- und Abfahrzeiten
- Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
- Art. 9 Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
- Art. 10 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
- Art. 11 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- Art. 12 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- Art. 13 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- Art. 14 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- Art. 15 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
- Art. 16 Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
- Art. 17 Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen
- Art. 18 Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen
- Art. 19 Ableitbedingungen
- Art. 20 Abgasreinigungseinrichtungen
- Abschnitt 3 Messung und Überwachung
- Art. 21 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
- Art. 22 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen
- Art. 23 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen
- Art. 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen
- Art. 25 Messungen an Gasturbinenanlagen
- Art. 26 Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide
- Art. 27 Messplätze
- Art. 28 Messverfahren und Messeinrichtungen
- Art. 29 Kontinuierliche Messungen
- Art. 30 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
- Art. 31 Einzelmessungen
- Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
- Art. 32 Zulassung von Ausnahmen
- Art. 33 Weitergehende Anforderungen
- Art. 34 Verhältnis zu anderen Vorschriften
- Art. 35 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 5 Anlagenregister, Informationsformate und Übermittlungswege
- Art. 36 Anlagenregister
- Art. 37 Informationsformate und Übermittlungswege
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- Art. 38 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
- Art. 39 Übergangsregelungen