DE · 32. BImSchV
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
- Art. 3 Inverkehrbringen
- Art. 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung
- Art. 6 Mitteilungspflichten
- Art. 6a Anwendung der Notfallverfahren
- Art. 6b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Geräten und Maschinen
- Art. 6c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer benannten Stelle vorgeschrieben ist
- Art. 6d Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
- Art. 7 Betrieb in Wohngebieten
- Art. 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 9 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 10 Übergangsvorschrift
- Art. 11 Anpassungsvorschrift