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BHO · Bundeshaushaltsordnung

BHO Art. 8Grundsatz der Gesamtdeckung

Teil I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan

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Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.