BfRBeihilfeAnO · Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse BfRBeihilfeAnO Art. 5Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 4 Contents