Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BfAG · Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

BfAG Art. 8

IV. Satzung

In forceOfficial text

Die Satzung muß Bestimmungen enthalten über 1.

Mitgliederzahl, Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, Art der Beschlußfassung der Vertreterversammlung sowie ihre Vertretung nach außen,

2.

Mitgliederzahl, Art der Beschlußfassung des Vorstands und seine Vertretung nach außen, Form der Willenserklärung des Vorstands sowie seiner Unterschrift für die Bundesversicherungsanstalt,

3. 4. 5.

Bildung von Ausschüssen der Organe,

6.

Versichertenälteste, Vertrauenspersonen, ihre Wahl und ihre Befugnisse,

7. 8. 9.

Art der Bekanntmachungen,

10.