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Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten
Contents
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften und Berufsberatung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 1 Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung
- Art. 1a Zuständigkeiten
- Art. 2 Berufsberatung
- Art. 2a Erstattung von Aufwendungen für die Berufsberatung
- Art. 3 Förderungsplan
- Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 4 Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit
- Art. 5 Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung
- Art. 6 Erstattung von Kosten
- Art. 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 8 Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
- Art. 9 Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen
- Art. 10 Zahl der Unterrichtsstunden
- Art. 11 Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel
- Art. 12 Kosten der Lehrgangsteilnahme
- Art. 13 Form und Fristen
- Art. 14 Versetzung und Prüfung
- Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 15 Gegenstand der beruflichen Bildung
- Art. 16 Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung
- Art. 17 Antragstellung
- Art. 18 Persönliche Förderungsvoraussetzungen
- Art. 19 Kosten der beruflichen Bildung
- Art. 20 Lehrgangs- und Studiengebühren
- Art. 21 Kosten für Ausbildungsmittel
- Art. 23 Reise- und Trennungsauslagen
- Art. 24 Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung
- Art. 25 Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren
- Art. 26 Zuschuss zu den Umzugsauslagen
- Art. 27 Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten
- Art. 28 Pflichten der Förderungsberechtigten
- Art. 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Teil 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 30 Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Art. 31 Eingliederungshilfen
- Art. 32 Einarbeitungszuschuss
- Art. 32a Lohnkostenzuschuss
- Art. 33 Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen
- Art. 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 36 Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
- Art. 36a Eingliederungsseminar nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 37 Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
- Teil 6 Schlussvorschriften
- Art. 38 Übergangsregelungen