DE · BeschV
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
Contents
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich der Verordnung
- Teil 2 Qualifizierte Beschäftigungen
- Art. 2 Vermittlungsabsprachen
- Art. 2a Anerkennungspartnerschaft
- Art. 3 Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
- Art. 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- Art. 6 Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
- Art. 8 Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Art. 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
- Teil 3 Vorübergehende Beschäftigung
- Art. 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
- Art. 10a Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- Art. 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
- Art. 12 Au-pair-Beschäftigungen
- Art. 13 Hausangestellte von Entsandten
- Art. 14 Sonstige Beschäftigungen
- Art. 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
- Art. 15a Saisonabhängige Beschäftigung
- Art. 15b Schaustellergehilfen
- Art. 15c Haushaltshilfen
- Art. 15d Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
- Teil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Art. 16 Geschäftsreisende
- Art. 17 Betriebliche Weiterbildung
- Art. 18 Journalistinnen und Journalisten
- Art. 19 Werklieferungsverträge
- Art. 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
- Art. 21 Dienstleistungserbringung
- Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen
- Art. 22 Besondere Berufsgruppen
- Art. 22a Beschäftigung von Pflegehilfskräften
- Art. 23 Internationale Sportveranstaltungen
- Art. 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
- Art. 24a Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
- Art. 24b Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
- Art. 25 Kultur und Unterhaltung
- Art. 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
- Art. 27 Grenzgängerbeschäftigung
- Art. 28 Deutsche Volkszugehörige
- Teil 6 Sonstiges
- Art. 29 Internationale Abkommen
- Art. 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel
- Teil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
- Art. 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Art. 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- Teil 8 Verfahrensregelungen
- Art. 34 Beschränkung der Zustimmung
- Art. 35 Reichweite der Zustimmung
- Art. 36 Erteilung der Zustimmung
- Art. 37 Härtefallregelung
- Teil 9 Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland
- Art. 38 Anwerbung und Vermittlung
- Art. 39 Ordnungswidrigkeiten