DE · BergArbWoFöG
Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
Contents
- Erster Teil Aufbringung und Verwendung der Kohlenabgabe
- Art. 1 Einstellung der Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues
- Art. 4 Wohnungsberechtigte
- Art. 5 Zweckbindung der Bergarbeiterwohnungen
- Art. 6 Überlassung von Bergarbeiterwohnungen
- Art. 9 Einzelne Wohnräume
- Art. 9a
- Zweiter Teil Verfahrensvorschriften
- Art. 12 Treuhandstellen
- Art. 16 Aufgaben der Treuhandstelle
- Art. 17 Treuhandvermögen
- Art. 18 Haftung des Treuhandvermögens
- Art. 19 Aufsicht über die Treuhandstellen
- Art. 20
- Dritter Teil Ergänzungs- und Schlußvorschriften
- Art. 21 Anwendung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- Art. 26 (Inkrafttreten)