DE · 2. DV-BEG
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Contents
- I. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
- Art. 1 Bedeutung der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 BEG
- Art. 2 Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
- Art. 3 Verschlimmerung früherer Leiden
- Art. 4 Anlagebedingte Leiden
- Art. 5 Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
- Art. 6 Ärztliche Untersuchung
- Art. 7 Folgen der Weigerung
- 1. Heilverfahren
- Art. 8 Anspruch auf Heilverfahren
- Art. 9 Umfang des Heilverfahrens
- Art. 10 Erfüllung des Anspruchs
- Art. 11 Verfolgte mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesentschädigungsgesetzes
- 2. Rente
- Art. 11a Anwendung der Vermutung bei Konzentrationslagerhaft von mindestens einem Jahr
- Art. 12 Grundlage der Berechnung
- Art. 13 Art der Berechnung
- Art. 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- Art. 15 Bemessung des Hundertsatzes
- Art. 15a Zuschläge und Abschläge bei der Bemessung des Hundertsatzes
- Art. 16 Mindestrente
- Art. 17 Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- Art. 17a Zahlung der Rente
- Art. 18 Erlöschen der Rente
- Art. 19 Anzeigepflicht
- Art. 20
- Art. 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse
- Art. 21a Erhöhung der monatlichen Mindestbeträge der Rente (§ 32 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes)
- Art. 21b Erhöhung der monatlichen Mindestbeträge der Rente
- 3. Kapitalentschädigung
- Art. 22 Berechnung der Kapitalentschädigung
- 4. Versorgung der Hinterbliebenen
- Art. 23 Anspruch nach § 41 BEG
- Art. 23a Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG
- Art. 23b Beihilfe nach § 41a BEG
- III. Schlußbestimmungen
- Art. 23c Stichtag für Neufestsetzung der Renten
- Art. 23d Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
- Art. 24
- Art. 25 Zeitlicher Anwendungsbereich