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BauGB · Baugesetzbuch

BauGB Art. 140Vorbereitung

Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung

In forceOfficial text

Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst 1.

die vorbereitenden Untersuchungen,

2.

die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,

3.

die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,

4.

die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,

5.

die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,

6.

die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,

7.

einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.