DE · BauSparkG
Gesetz über Bausparkassen
Contents
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform
- Art. 2a Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung
- Art. 3 Aufsicht
- Art. 4 Zulässige Geschäfte
- Art. 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
- Art. 6 Zweckbindung
- Art. 6a Vorgaben für Zuteilungsmassen
- Art. 7 Sicherung der Forderungen aus Darlehen
- Art. 8 Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle
- Art. 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
- Art. 10 Erlaß von Rechtsverordnungen
- Art. 11 Abberufung von Geschäftsleitern
- Art. 12 Vertrauensmann
- Art. 13 Besondere Pflichten des Prüfers
- Art. 14 Bestandsübertragung
- Art. 15 Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
- Art. 16 Einstellung des Geschäftsbetriebs
- Art. 17 Bezeichnung "Bausparkasse"
- Art. 18 Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen
- Art. 19 Überleitungsbestimmungen
- Art. 20 (Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften)
- Art. 21 (Inkrafttreten)