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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
Contents
- Art. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- Art. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
- Art. 4 Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
- Art. 5 Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
- Art. 6 Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“
- Art. 7 Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
- Art. 8 Prüfungsbereich „Kernprozesse gestalten“
- Art. 9 Prüfungsbereich „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“
- Art. 10 Form und Ablauf der Prüfung
- Art. 11 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
- Art. 12 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
- Art. 13 Praxisbezogene Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
- Art. 14 Bewertung der Prüfungsleistungen
- Art. 15 Bestehen der Prüfung, Gewichtung, Gesamtnote
- Art. 16 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- Art. 17 Zeugnisse
- Art. 18 Wiederholung von Prüfungsleistungen
- Art. 19 Ausbildereignung
- Art. 20 Übergangsvorschriften
- Art. 21 Inkrafttreten; Außerkrafttreten