Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BApO · Bundes-Apothekerordnung

BApO Art. 7

In forceOfficial text

(1) (weggefallen)

(2) Die Approbation kann widerrufen werden, wenn nachträglich eine der Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 weggefallen ist.

(3) Eine nach § 4 Abs. 2 oder 3 erteilte Approbation kann auch zurückgenommen werden, wenn eine der nicht auf § 4 Abs. 1 Satz 1 bezogenen Voraussetzungen nicht vorgelegen hat.