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Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

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Contents

  1. Abschnitt 1 Nachweis der Sachkunde
  2. Art. 1 Umfang der Sachkunde
  3. Art. 2 Prüfung
  4. Art. 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
  5. Abschnitt 2 Nachweis der persönlichen Eignung
  6. Art. 4 Gutachten über die persönliche Eignung
  7. Abschnitt 3 Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
  8. Art. 5 Schießsportordnungen
  9. Art. 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
  10. Art. 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
  11. Art. 8 Beirat für schießsportliche Fragen
  12. Abschnitt 4 Benutzung von Schießstätten
  13. Art. 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
  14. Art. 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend
  15. Art. 11 Aufsicht
  16. Abschnitt 5 Aufbewahrung von Waffen und Munition
  17. Art. 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
  18. Art. 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich
  19. Unterabschnitt 1 Fachkunde
  20. Art. 15 Umfang der Fachkunde
  21. Art. 16 Prüfung
  22. Unterabschnitt 2 Ersatzdokumentation
  23. Art. 17 Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
  24. Art. 17a Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
  25. Art. 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
  26. Art. 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
  27. Art. 20 Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
  28. Unterabschnitt 3 Kennzeichnung von Waffen
  29. Art. 21 Kennzeichnung von Schusswaffen
  30. Abschnitt 7 Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
  31. Art. 22 Lehrgänge und Schießübungen
  32. Art. 23 Zulassung zum Lehrgang
  33. Art. 24 Verzeichnisse
  34. Art. 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern
  35. Abschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
  36. Art. 25a Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  37. Art. 25b Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
  38. Art. 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen
  39. Unterabschnitt 1 Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union
  40. Art. 26 Allgemeine Bestimmungen
  41. Art. 27 Besondere Bestimmungen zur Fachkunde
  42. Unterabschnitt 2 Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme
  43. Art. 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
  44. Art. 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
  45. Art. 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
  46. Art. 31 Anzeigen
  47. Art. 32 Mitteilungen der Behörden
  48. Art. 33 Europäischer Feuerwaffenpass
  49. Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  50. Art. 34 Ordnungswidrigkeiten
  51. Art. 35 (weggefallen)
  52. Art. 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten