DE · AWaffV
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
Contents
- Abschnitt 1 Nachweis der Sachkunde
- Art. 1 Umfang der Sachkunde
- Art. 2 Prüfung
- Art. 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
- Abschnitt 2 Nachweis der persönlichen Eignung
- Art. 4 Gutachten über die persönliche Eignung
- Abschnitt 3 Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
- Art. 5 Schießsportordnungen
- Art. 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
- Art. 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport
- Art. 8 Beirat für schießsportliche Fragen
- Abschnitt 4 Benutzung von Schießstätten
- Art. 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
- Art. 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend
- Art. 11 Aufsicht
- Abschnitt 5 Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Art. 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- Art. 14 Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich
- Unterabschnitt 1 Fachkunde
- Art. 15 Umfang der Fachkunde
- Art. 16 Prüfung
- Unterabschnitt 2 Ersatzdokumentation
- Art. 17 Grundsätze für das Führen der Ersatzdokumentation
- Art. 17a Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation
- Art. 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
- Art. 19 Führung der Ersatzdokumentation in Karteiform
- Art. 20 Führung der Ersatzdokumentation in elektronischer Form
- Unterabschnitt 3 Kennzeichnung von Waffen
- Art. 21 Kennzeichnung von Schusswaffen
- Abschnitt 7 Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
- Art. 22 Lehrgänge und Schießübungen
- Art. 23 Zulassung zum Lehrgang
- Art. 24 Verzeichnisse
- Art. 25 Untersagung von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen; Abberufung von Aufsichtspersonen oder Ausbildern
- Abschnitt 7a Bestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
- Art. 25a Besondere Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- Art. 25b Vernichtung unbrauchbar gemachter Schusswaffen
- Art. 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen
- Unterabschnitt 1 Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union
- Art. 26 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 27 Besondere Bestimmungen zur Fachkunde
- Unterabschnitt 2 Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme
- Art. 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
- Art. 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
- Art. 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
- Art. 31 Anzeigen
- Art. 32 Mitteilungen der Behörden
- Art. 33 Europäischer Feuerwaffenpass
- Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- Art. 34 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 35 (weggefallen)
- Art. 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten