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Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
Contents
- Abschnitt 1 Grundwehrdienst und Wehrübungen
- Art. 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- Art. 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
- Art. 3 Wohnraum und Sachbezüge
- Art. 4 Erholungsurlaub
- Art. 5 Benachteiligungsverbot
- Art. 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- Art. 7 Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
- Art. 8 Vorschriften für Handelsvertreter
- Art. 9 Vorschriften für Beamte und Richter
- Art. 10 Freiwillige Wehrübungen
- Art. 11
- Art. 11a Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
- Art. 12 Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
- Art. 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
- Abschnitt 2 Meldung
- Art. 14 Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
- Abschnitt 3 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Art. 14a Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
- Art. 14b Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
- Art. 14c Verfahren
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- Art. 15 Begriffsbestimmungen
- Art. 16 Sonstige Geltung des Gesetzes
- Art. 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
- Art. 17 Übergangsvorschrift