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GrusiGV · Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Grundsicherungsgeld

GrusiGV Art. 4Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen

In forceOfficial text

Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus 1.

Sozialleistungen,

2.

Vermietung und Verpachtung,

3.

Kapitalvermögen sowie

4.

Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.