Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

AGebV · Allgemeine Gebührenverordnung

AGebV Art. 3Kosten der gebührenfähigen Leistung

Abschnitt 2 Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

In forceOfficial text

(1) Mit der gebührenfähigen Leistung verbunden sind die Kosten für Tätigkeiten und Prozesse, die für die Leistungserbringung notwendig sind und 1.

durch die Leistungserbringung selbst verursacht werden oder

2.

durch Neben- und Zusatzleistungen verursacht werden, die mit der eigentlichen Leistungserbringung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen.

(2) Insbesondere folgende Kosten nach Absatz 1 Nummer 2 werden als Gemeinkosten anteilig erfasst: 1.

Kosten für die Leitung,

2.

Kosten für die Bereitstellung und Bereithaltung der allgemeinen Verwaltungsbereiche,

3.

Kosten für die Rechts- und Fachaufsicht sowie

4.

Kosten für sonstige Bereiche, die die Leistungserbringung vorbereiten, nachbereiten oder sonst unterstützen.