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Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung

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Contents

  1. Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  2. Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
  4. Art. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  5. Art. 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  6. Art. 5 Ausbildungsplan
  7. Abschnitt 2 Abschlussprüfung
  8. Art. 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  9. Art. 7 Inhalt des Teiles 1
  10. Art. 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
  11. Art. 9 Inhalt des Teiles 2
  12. Art. 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  13. Art. 11 Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“
  14. Art. 12 Prüfungsbereich „Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen“
  15. Art. 13 Prüfungsbereich „Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen“
  16. Art. 14 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  17. Art. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  18. Art. 16 Mündliche Ergänzungsprüfung
  19. Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildungen
  20. Art. 17 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
  21. Abschnitt 4 Schlussvorschrift
  22. Art. 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse