ÜblG 5 · Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
ÜblG 5 Art. 13Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
ÜblG 5 · Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
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