ÄApprOÄndV 4 · Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
ÄApprOÄndV 4 Art. 3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.
ÄApprOÄndV 4 · Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.