AT · Zulagenverordnung für Schulleiterinnen u
Zulagenverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter an höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten und an der Forstfachschule Traunkirchen des Bundes
Contents
- § 0
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuweisungskriterien
- § 3 Zuweisung der Bundeslehranstalten und der Forstfachschule Traunkirchen zu den Dienstzulagengruppen I bis V Zuweisung der Bundeslehranstalten und der Forstfachschule Traunkirchen zu den Dienstzulagengruppen römisch eins bis römisch fünf
- § 4 Erhöhung der Dienstzulage
- § 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten