Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen E · Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon
§ 48 Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen E
Zusammenarbeit in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung
Die Vertragsparteien arbeiten auf folgenden Gebieten zusammen:
a) Verringerung der Unterschiede in den Bereichen Normung, Messwesen, Qualitätssicherung und Konformitätsbewertung;
b) Modernisierung der libanesischen Laboratorien;
c) Aushandlung von Abkommen über gegenseitige Anerkennung, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind;
d) Ausbau der libanesischen Einrichtungen, die für Normung, Qualität sowie das geistige und gewerbliche Eigentum zuständig sind.