AT · Gegenseitige Anerkennung von Gleichwerti
Gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (China)
Contents
- § 0
- Zweck des Abkommens
- § 1
- Geltungsbereich
- § 2
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- § 3
- Abschlüsse, Prüfungen und Weiterstudium
- § 4
- Zulassung chinesischer Absolventinnen und Absolventen zum Doktoratsstudium an österreichischen Universitäten
- § 5
- Zulassung österreichischer Absolventinnen und Absolventen zur Promotion an chinesischen Universitäten
- § 6
- Führung akademischer Grade
- § 7
- Ständige Expertenkommission
- § 8
- Geltungsdauer und In-Kraft-Treten
- § 9