AT · SprengV
Sprengarbeitenverordnung
Contents
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Sprengbefugte und Sprenggehilfen/gehilfinnen
- § 4 Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber/innen
- § 5 Gefahrenermittlung und -beurteilung sowie Festlegung von Maßnahmen
- § 6 Sprengmittel
- § 7 Übernahme, Lagerung und Entnahme von Sprengmitteln
- § 8 Zwischenlagerung von Sprengmitteln
- § 9 Transport von Sprengmitteln innerhalb der Arbeitsstätte, Arbeitsstelle oder Baustelle
- 2. Abschnitt Herstellen von Sprengladungen
- § 10 Laderäume
- § 11 Laden und Besetzen
- 3. Abschnitt Zündung von Sprengladungen
- § 12 Elektrische und elektronische Zündung
- § 13 Zündung mit Sprengschnur oder Zündschlauch (Shock Tube)
- § 14 Zündung mit Sicherheitsanzündschnur
- 4. Abschnitt Sicherheitsvorkehrungen gegen eine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen
- § 15 Gefahrenbereich
- § 16 Sicherung des Gefahrenbereiches
- § 17 Freigabe des Gefahrenbereiches
- § 18 Versager
- § 19 Funde
- § 20 Entsorgung von Sprengmitteln
- 5. Abschnitt Besondere Sprengarbeiten
- § 21 Tiefbohrlochsprengungen (Großbohrlochsprengungen)
- § 22 Sprengarbeiten unter Tage
- § 23 Sprengarbeiten in untertägigen Grubengas führenden Bergbauen und in untertägigen Bergbauen mit entzündlichen Stäuben (Kohlenbergbauen)
- § 24 Sprengarbeiten unter Wasser
- § 25 Lawinenauslösesprengungen
- § 26 Abbruchsprengungen
- § 27 Metallsprengungen
- § 28 Anwendungsbeschränkungen
- 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 29 Übergangsbestimmungen
- § 30 Schlussbestimmungen