Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EU-JZG · Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 2a EU-JZGErklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten

I. Hauptstück römisch eins. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Erklärungen der Mitgliedstaaten, auf die in diesem Bundesgesetz verwiesen wird, und die zuständigen Vollstreckungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten sind der Homepage des Europäischen Justiziellen Netzwerks (§§ 69 f) zu entnehmen.