§ 3 Beförderung von Personen im KraftfahrlinTransitverkehr
Artikel 3
Der Transitverkehr über das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien bedarf ebenfalls einer Konzession (Bewilligung).
Artikel 3
Der Transitverkehr über das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien bedarf ebenfalls einer Konzession (Bewilligung).