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Geschäftsordnung des Bundesrates
Contents
- § 0
- I. Allgemeine Bestimmungen über die Mitglieder des Bundesrates römisch eins. Allgemeine Bestimmungen über die Mitglieder des Bundesrates
- § 1 Sitz und Stimme im Bundesrat
- § 2 Angelobung der Bundesräte
- § 3 Erlöschen des Mandates der Bundesräte
- § 4 Anwesenheitspflicht der Bundesräte
- § 5 Immunität der Bundesräte
- II. Allgemeine Bestimmungen über Organe, die Fraktionen und die Administration des Bundesrates römisch zwei. Allgemeine Bestimmungen über Organe, die Fraktionen und die Administration des Bundesrates
- § 6 Präsidium
- § 7 Präsident
- § 8 Vizepräsidenten
- § 9 Interimistische Vorsitzende
- § 10 Präsidialkonferenz
- § 11 Schriftführer
- § 12 Ordner
- § 13 Ausschüsse
- § 13a
- § 13b
- § 14 Fraktionen
- § 14a Datenschutzbeauftragte
- § 15 Administration
- III. Allgemeine Bestimmungen über den Bundesrat römisch drei. Allgemeine Bestimmungen über den Bundesrat
- § 16 Gegenstände der Verhandlungen
- § 17 Sachliche Immunität
- § 18 Vervielfältigung und Verteilung von Geschäftsstücken
- § 19 Zuweisung von Verhandlungsgegenständen an Ausschüsse
- § 20 Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
- § 21 Selbständige Anträge von Bundesräten
- § 21a Selbständige Anträge von Bundesräten auf Erhebung einer Klage wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip
- § 22 Änderung oder Zurückziehung von Vorlagen der Bundesregierung und ihrer Mitglieder
- § 23 Selbständige Anträge von Ausschüssen
- § 24 Interpellations- und Resolutionsrecht des Bundesrates
- § 25 Eingaben an den Bundesrat
- § 26 Volksabstimmung, Anfechtung eines Bundesgesetzes
- § 27 Verhandlungssprache
- IV. Sitzungen der Ausschüsse römisch vier. Sitzungen der Ausschüsse
- § 28 Konstituierung (Organe) der Ausschüsse
- § 29 Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Ausschußverhandlungen
- § 29a Teilnahme der Mitglieder der Volksanwaltschaft an den Verhandlungen ihres Tätigkeitsberichtes im Ausschuß
- § 30 Teilnahme von Nichtmitgliedern an Ausschußverhandlungen
- § 31 Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Ausschussverhandlungen
- § 32 Geschäftsbehandlung in den Ausschüssen
- § 33 Erhebungen und Beiziehung von Sachverständigen oder anderen Auskunftspersonen
- § 34 Amtliche Protokolle, Verhandlungsschriften der Ausschüsse
- V. Sitzungen des Bundesrates römisch fünf. Sitzungen des Bundesrates
- § 35 Tagungsort
- § 36 Öffentliche und nicht öffentliche Verhandlungen
- § 37 Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Verhandlungen im Bundesrat
- § 37a Teilnahme der Mitglieder der Volksanwaltschaft an den Verhandlungen ihres Tätigkeitsberichtes im Bundesrat
- § 38 Teilnahme von Landeshauptmännern an den Verhandlungen im Bundesrat
- § 38a Teilnahme von Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik an den Verhandlungen im Bundesrat
- § 38b Teilnahme von in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse
- § 39 Einberufung des Bundesrates, Erstellung der Tagesordnung
- § 40 Sofortige Einberufung des Bundesrates
- § 41 Eröffnung der Sitzung, Änderung der Tagesordnung
- § 42 Fragestunde und Aktuelle Stunde
- § 43 Anträge zum Verhandlungsgegenstand
- § 43a
- § 44 Verhandlung der Gegenstände
- § 45 Berichterstattung
- § 46 Gliederung der Debatte
- § 47 Debatte, Redeordnung
- § 48 Tatsächliche Berichtigung
- § 49 Anträge und Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung
- § 50 Antrag auf Schluß der Debatte
- § 51 Anträge auf Aufschub der Entscheidung über den Verhandlungsgegenstand
- § 52 Rednerplätze
- § 53 Ausübung des Stimmrechtes
- § 54 Abstimmungen
- § 55 Abstimmungsverfahren
- § 56 Wahlen
- § 57 Wahlverfahren
- § 58 Beschlusserfordernisse
- § 59 Schriftliche Anfragen
- § 59a
- § 60 Besprechung einer schriftlichen Anfragebeantwortung
- § 61 Dringliche Anfragen
- § 62 Mündliche Anfragen
- § 63 Beantwortung von Anfragen in der Fragestunde
- § 64 Amtliches Protokoll
- § 65 Stenographisches Protokoll und Veröffentlichungen
- VI. Enqueten römisch sechs. Enqueten
- § 66 Beschluß auf Abhaltung einer Enquete
- § 67 Durchführung der Enquete
- VII. Ordnungsbestimmungen römisch sieben. Ordnungsbestimmungen
- § 68 Unterbrechung von Ausführungen durch den Präsidenten
- § 69 Ruf „zur Sache“
- § 70 Ruf „zur Ordnung“
- § 71 Ersuchen nach dem Ruf „zur Sache“ oder „zur Ordnung“
- VIII. Schlußbestimmungen römisch acht. Schlußbestimmungen
- § 72 Inkrafttreten und Aufhebung bisheriger Vorschriften