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StV/WasAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

StV/WasAusbV Art. 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Erster Teil Gemeinsame Vorschriften

In KraftAmtlicher Text

Die Ausbildungsberufe 1.

Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik,

2.

Fachkraft für Wasserwirtschaft

werden staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen sind sie Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft.