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DE · RohmilchGütV

Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch

In Kraft40 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Zweck
  3. Art. 2 Anwendungsbereich
  4. Art. 3 Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
  5. Art. 4 Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
  6. Art. 5 Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
  7. Abschnitt 2 Probenahme und Transport der Proben
  8. Art. 6 Probenahme
  9. Art. 7 Sachkundige Probenahme
  10. Art. 8 Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
  11. Art. 9 Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
  12. Art. 10 Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
  13. Art. 11 Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
  14. Art. 12 Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
  15. Art. 13 Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
  16. Art. 14 Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
  17. Art. 15 Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
  18. Art. 16 Transport der Proben
  19. Abschnitt 3 Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
  20. Art. 17 Durchführung der Güteuntersuchung
  21. Art. 18 Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
  22. Art. 19 Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
  23. Art. 20 Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
  24. Art. 21 Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
  25. Art. 22 Mittelwertbildung
  26. Art. 23 Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
  27. Art. 24 Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
  28. Art. 25 Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
  29. Art. 26 Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
  30. Art. 27 Schnelltest auf Hemmstoffe
  31. Art. 28 Voruntersuchung auf Hemmstoffe
  32. Art. 29 Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
  33. Abschnitt 4 Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
  34. Art. 30 Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
  35. Art. 31 Milchgeldabrechnung
  36. Art. 32 Abschläge auf den Kaufpreis
  37. Art. 33 Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
  38. Art. 34 Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
  39. Abschnitt 5 Schlussvorschriften
  40. Art. 35 Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
  41. Art. 36 Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
  42. Art. 37 Aufbewahrungspflichten
  43. Art. 38 Mitteilungspflichten der Abnehmer bezüglich der Übernahme von Rohmilch
  44. Art. 39 Ordnungswidrigkeiten
  45. Art. 40 Anwendungs- und Übergangsbestimmungen