DE · RohmilchGütV
Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch
Inhalt
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
- Art. 4 Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
- Art. 5 Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
- Abschnitt 2 Probenahme und Transport der Proben
- Art. 6 Probenahme
- Art. 7 Sachkundige Probenahme
- Art. 8 Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
- Art. 9 Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
- Art. 10 Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
- Art. 11 Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
- Art. 12 Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
- Art. 13 Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
- Art. 14 Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
- Art. 15 Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
- Art. 16 Transport der Proben
- Abschnitt 3 Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
- Art. 17 Durchführung der Güteuntersuchung
- Art. 18 Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
- Art. 19 Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
- Art. 20 Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
- Art. 21 Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
- Art. 22 Mittelwertbildung
- Art. 23 Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- Art. 24 Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- Art. 25 Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
- Art. 26 Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
- Art. 27 Schnelltest auf Hemmstoffe
- Art. 28 Voruntersuchung auf Hemmstoffe
- Art. 29 Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
- Abschnitt 4 Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
- Art. 30 Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
- Art. 31 Milchgeldabrechnung
- Art. 32 Abschläge auf den Kaufpreis
- Art. 33 Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
- Art. 34 Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- Art. 35 Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
- Art. 36 Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
- Art. 37 Aufbewahrungspflichten
- Art. 38 Mitteilungspflichten der Abnehmer bezüglich der Übernahme von Rohmilch
- Art. 39 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 40 Anwendungs- und Übergangsbestimmungen