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Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Inhalt
- Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
- Art. 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- Art. 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
- Art. 3 Angaben zu den Organmitgliedern
- Art. 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
- Art. 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
- Art. 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
- Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- Art. 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
- Art. 8 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
- Art. 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
- Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Art. 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- Art. 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
- Art. 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
- Art. 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
- Art. 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
- Art. 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
- Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- Art. 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- Art. 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
- Abschnitt 3 Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- Art. 18 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- Art. 19 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
- Art. 20 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
- Art. 21 Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
- Abschnitt 4 Jährliche Berichtspflichten
- Art. 22 Inhalt der Berichtsplichten
- Art. 23 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
- Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung
- Art. 24 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 25 Inkrafttreten