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Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden

In Kraft25 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
  2. Art. 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
  3. Art. 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
  4. Art. 3 Angaben zu den Organmitgliedern
  5. Art. 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
  6. Art. 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
  7. Art. 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
  8. Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
  9. Art. 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
  10. Art. 8 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
  11. Art. 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
  12. Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
  13. Art. 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  14. Art. 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
  15. Art. 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
  16. Art. 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
  17. Art. 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
  18. Art. 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
  19. Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  20. Art. 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  21. Art. 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
  22. Abschnitt 3 Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
  23. Art. 18 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
  24. Art. 19 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
  25. Art. 20 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
  26. Art. 21 Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
  27. Abschnitt 4 Jährliche Berichtspflichten
  28. Art. 22 Inhalt der Berichtsplichten
  29. Art. 23 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
  30. Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung
  31. Art. 24 Ordnungswidrigkeiten
  32. Art. 25 Inkrafttreten