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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Inhalt
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Vorbereitungsdienst
- Art. 2 Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
- Art. 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- Art. 4 Erholungsurlaub
- Art. 5 Einstellungsbehörden
- Art. 6 Nachteilsausgleich
- Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
- Art. 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- Art. 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
- Art. 9 Auswahlkommission
- Art. 10 Ergänzende Festlegungen
- Art. 11 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- Art. 12 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 13 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 14 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- Art. 15 Bewertung der Eignungsmerkmale
- Art. 16 Gesamtergebnis; Rangfolge
- Art. 17 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- Art. 18 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
- Art. 19 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes; Ausbildungsabschnitte
- Art. 20 Rahmenlehrplan
- Art. 21 Ausbildungsrahmenplan
- Art. 22 Ausbildungsplan
- Art. 23 Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
- Art. 24 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- Unterabschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte
- Art. 25 Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
- Art. 26 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“
- Art. 27 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“
- Art. 28 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“
- Art. 29 Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
- Art. 30 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“
- Art. 31 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“
- Art. 32 Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
- Art. 33 Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“
- Art. 34 Lehrgang „Technische Aufklärung“
- Art. 35 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“
- Unterabschnitt 3 Praktische Ausbildung
- Art. 36 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- Art. 37 Praktische Ausbildung
- Unterabschnitt 1 Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung
- Art. 38 Allgemeines
- Art. 39 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
- Art. 40 Durchführung der Klausuren und Leistungstests
- Art. 41 Nachholung von Klausuren und Leistungstests
- Art. 42 Zeugnis je Lehrgang
- Art. 43 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
- Art. 44 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- Unterabschnitt 2 Sprachprüfung und Bewertungen während der praktischen Ausbildung
- Art. 45 Sprachprüfung
- Art. 46 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
- Art. 47 Zeugnis
- Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
- Art. 48 Zweck und Inhalt
- Art. 49 Zulassung
- Art. 50 Bestandteile
- Art. 51 Prüfungsamt
- Art. 52 Einrichtung von Prüfungskommissionen
- Art. 53 Mitglieder der Prüfungskommissionen
- Art. 54 Entscheidungen der Prüfungskommission
- Art. 55 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- Art. 56 Prüfungsort und Prüfungstermin
- Art. 57 Schriftliche Prüfung
- Art. 58 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- Art. 59 Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
- Art. 60 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- Art. 61 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- Art. 62 Durchführung der mündlichen Prüfung
- Art. 63 Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
- Art. 64 Verhinderung
- Art. 65 Täuschungen und sonstige Ordnungsverstöße
- Art. 66 Bewertung der Leistungen
- Art. 67 Wiederholung
- Art. 68 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
- Art. 69 Abschlusszeugnis
- Art. 70 Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
- Art. 71 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- Art. 72 Übergangsvorschrift
- Art. 73 Inkrafttreten, Außerkrafttreten