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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Vorbereitungsdienst
- чл. 2 Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
- чл. 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- чл. 4 Erholungsurlaub
- чл. 5 Einstellungsbehörden
- чл. 6 Nachteilsausgleich
- Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
- чл. 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- чл. 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
- чл. 9 Auswahlkommission
- чл. 10 Ergänzende Festlegungen
- чл. 11 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- чл. 12 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- чл. 13 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- чл. 14 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- чл. 15 Bewertung der Eignungsmerkmale
- чл. 16 Gesamtergebnis; Rangfolge
- чл. 17 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- чл. 18 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
- чл. 19 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes; Ausbildungsabschnitte
- чл. 20 Rahmenlehrplan
- чл. 21 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 22 Ausbildungsplan
- чл. 23 Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
- чл. 24 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- Unterabschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte
- чл. 25 Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
- чл. 26 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“
- чл. 27 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“
- чл. 28 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“
- чл. 29 Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
- чл. 30 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“
- чл. 31 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“
- чл. 32 Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
- чл. 33 Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“
- чл. 34 Lehrgang „Technische Aufklärung“
- чл. 35 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“
- Unterabschnitt 3 Praktische Ausbildung
- чл. 36 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- чл. 37 Praktische Ausbildung
- Unterabschnitt 1 Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung
- чл. 38 Allgemeines
- чл. 39 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
- чл. 40 Durchführung der Klausuren und Leistungstests
- чл. 41 Nachholung von Klausuren und Leistungstests
- чл. 42 Zeugnis je Lehrgang
- чл. 43 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
- чл. 44 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- Unterabschnitt 2 Sprachprüfung und Bewertungen während der praktischen Ausbildung
- чл. 45 Sprachprüfung
- чл. 46 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
- чл. 47 Zeugnis
- Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
- чл. 48 Zweck und Inhalt
- чл. 49 Zulassung
- чл. 50 Bestandteile
- чл. 51 Prüfungsamt
- чл. 52 Einrichtung von Prüfungskommissionen
- чл. 53 Mitglieder der Prüfungskommissionen
- чл. 54 Entscheidungen der Prüfungskommission
- чл. 55 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
- чл. 56 Prüfungsort und Prüfungstermin
- чл. 57 Schriftliche Prüfung
- чл. 58 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- чл. 59 Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
- чл. 60 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- чл. 61 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- чл. 62 Durchführung der mündlichen Prüfung
- чл. 63 Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
- чл. 64 Verhinderung
- чл. 65 Täuschungen und sonstige Ordnungsverstöße
- чл. 66 Bewertung der Leistungen
- чл. 67 Wiederholung
- чл. 68 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
- чл. 69 Abschlusszeugnis
- чл. 70 Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
- чл. 71 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- Abschnitt 6 Schlussvorschriften
- чл. 72 Übergangsvorschrift
- чл. 73 Inkrafttreten, Außerkrafttreten