IEntwOrgAbkG · Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungsorganisation IEntwOrgAbkG Art. 5 In KraftAmtlicher Text (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) ← Vorherige · Art. 4 Inhalt