DE · HeizölLBV
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise
Inhalt
- 1. Abschnitt Liefer- und Bezugsbeschränkungen für leichtes Heizöl
- Art. 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- Art. 2 Umfang der Lieferung und des Bezugs
- Art. 3 Fälle besonderen Bedarfs
- 2. Abschnitt Ermittlung der Referenzmengen
- Art. 4 Referenzmenge auf Grund bisherigen Bezugs und Referenzzeit
- Art. 5 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für Raumheizung
- Art. 6 Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für öffentliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und freiberufliche Zwecke
- Art. 7 Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
- 3. Abschnitt Sonstige Vorschriften für Heizölhändler
- Art. 8 Lieferpflicht
- Art. 9 Anordnung der Belieferung von Abnehmern
- Art. 10 Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
- Art. 11 Eintragungen in die Lieferaufzeichnungen der Heizölhändler
- Art. 12 Bescheinigungen der Heizölhändler über Lieferungen in der Referenzzeit
- Art. 13 Anordnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 12
- 4. Abschnitt Verfahrensvorschriften
- Art. 14 Verfahren, wenn Bescheinigungen nicht erlangt werden können oder abhanden gekommen sind
- Art. 15 Zuständige Stellen
- 5. Abschnitt Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl
- Art. 16 Aufbewahrungsempfehlung an Abnehmer
- Art. 17 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler
- 6. Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 18 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 19 Berlin-Klausel
- Art. 20 Inkrafttreten und Anwendung dieser Verordnung, Übergangsregelung