ÜbkBernAV · Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst ÜbkBernAV Art. 3 In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. ← Vorherige · Art. 2 Inhalt