ÜbkBernAV · Verordnung betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst ÜbkBernAV чл. 3 В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 2 Съдържание